
Die Standardkinderschutzordnung der Freikirchen in Österreich (FKÖ) sieht vor, dass alle Jugend-/ Jungschar-/ Kindergottesdienst-Mitarbeitenden und alle Gemeindeleitungsmitglieder (unabhängig davon, ob ihr Verantwortungsbereich direkt mit jungen Menschen zu tun hat oder nicht) in FKÖ Gemeinden am Anfang ihres Dienstes an einer Kinderschutzschulung teilnehmen. Diese Schulungen müssen alle 5 Jahre wiederholt werden.
Wir wollen den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen ein gesundes und sicheres zu Hause bieten und gleichzeitig jeglichen Missbrauch vorbeugen. Es benötigt sichere und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als positive Vorbilder das Wachstum der nächsten Generation fördern und stärken.
Die Schulung “Kirche als ein gesundes und sicheres Zuhause” richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kirchen der FKÖ, sowie an Arbeitsbereiche, die Kinder oder Jugendliche betreuen. Der Bund Pfingstlicher Freikirchen trägt die Kosten für diese Ausbildung.
Wir bieten mehrmals im Jahr Schulungen an. Diese Schulungen orientieren sich an der Kinderschutzordnung der Freikirchen in Österreich (FKÖ) und ist daher ideal für Gemeinden, die Teil der FKÖ sind.
Wir wollen euch als Mitarbeitende, die ihr im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen seid und auch Pastorinnen und Pastoren bestens über das Thema Kindeswohl informieren. Nimm dir am besten die Kinderschutzordnung und die Rahmenbedingungen zu Hand.
Ja. Es ist eine Entscheidung der der FKÖ, dass alle Mitarbeitende, die mit Minderjährigen in einer Gemeinde arbeiten, die Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge vorweisen.
Die Strafregisterbescheinigung der Kinder – und Jugendfürsorge, denn nur diese zeigt an, ob es Vergehen oder einen Verdacht einer strafbaren Handlung gibt.
Ja. Sie haben meist die Bescheinigung für ihre berufliche Tätigkeit eingeholt und können dieselbe Strafregisterbescheinigung auch in der Gemeinde vorlegen.
Ja, alle die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten.
Minderjährige Mitarbeitende können auch einen Strafregisterauszug beantragen. Ab 14 ist man strafmündig.
Am jeweiligen Gemeindeamt oder auf der Landespolizeidirektion.
Es kommt auf das jeweilige Amt an. Manche Ämter geben den Bescheid für 2,10 € für eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei einigen kostet es 16,40 €. Mir diesem Formular kannst du es bei deiner zuständigen Behörde bekommen. Sprich mit deiner Gemeinde ob sie dir die Kosten übernehmen können!
Es scheint nur auf, dass es bei der angegebenen Person keine Verurteilungen wegen einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gibt. Alle anderen Straftaten, wie zum Beispiel Diebstahl oder Verkehrssünden o.ä., scheinen nicht auf.
Nein, es reicht, wenn diese hergezeigt wurde und dies in einer internen Datenaufzeichnung vermerkt ist.
Ein Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeitenden führen und erklären, dass es ein Schutz sowohl für die Kinder, als auch für den Mitarbeitende selbst, sowie für die Gemeinde ist. Jede Gemeinde sollte sich so gut wie möglich vor eventuellen Missbrauchsfällen absichern.