Informationen für Gemeinden und Interessierte
Gemeinden verarbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten, etwa im Zusammenhang mit Mitgliedschaft, Veranstaltungen oder organisatorischen Abläufen.
Jede Gemeinde ist dabei eigenständige datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Der Bund Pfingstlicher Freikirchen in Österreich (BPF) ist nicht gemeinsam verantwortlich für die Datenverarbeitungen seiner Mitgliedsgemeinden, sondern unterstützt diese mit Orientierung, Vorlagen und fachlicher Beratung.
Der Bund Pfingstlicher Freikirchen in Österreich (BPF) stellt hierfür Orientierung und unterstützende Unterlagen zur Verfügung. Diese Seite bietet einen ersten Überblick über den Umgang mit Datenschutz in Gemeinden.
Weiterführende Details und konkrete Umsetzungen erfolgen über die jeweiligen internen Leitfäden und Vorlagen.
Datenschutz bedeutet, dass personenbezogene Daten:
Gemeinden orientieren sich dabei an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
Im Rahmen der Gemeindearbeit können unter anderem folgende Bereiche relevant sein:
Diese Verarbeitungen sind im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu dokumentieren. Details dazu im Abschnitt „Dokumentation (VVT)“.
Für den Datenschutz empfiehlt sich:
Die Verantwortung bleibt dabei stets bei der jeweiligen Gemeinde als Rechtsträger.
Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit einer Stelle in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht. Da die religiöse Überzeugung der Mitglieder regelmäßig verarbeitet wird, ist dies für Gemeinden im Einzelfall zu prüfen.
Für die Freikirchen in Österreich (FKÖ) und damit auch den BPF wurde Michael MRAK als gemeinsamer Datenschutzbeauftragter bestellt. Er steht den Gemeinden des BPF beratend zur Verfügung und ist der zuständige DSB im Sinne des Art. 37 DSGVO.
Die innergemeindliche Datenschutzzuständige bzw. der Datenschutzzuständige (siehe oben) ist davon zu unterscheiden: Diese Funktion erfüllt die interne Ansprech- und Koordinationsrolle, ersetzt aber nicht den DSB.
Ein zentrales Element im Datenschutz ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DSGVO.
Es ist von jeder Gemeinde als Verantwortlicher zu führen und umfasst insbesondere:
Das VVT dient als interne Dokumentation und bildet die Grundlage für einen strukturierten Umgang mit Daten. Es ist auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorzulegen und sollte zumindest jährlich auf Aktualität geprüft werden.
In Gemeinden werden regelmäßig besonders schützenswerte Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet, insbesondere Daten über die religiöse Überzeugung. Solche Verarbeitungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig.
Daher ist insbesondere zu beachten:
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten - insbesondere in digitalen Medien wie Webseite, Livestream oder Social Media - erfolgt nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO) oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage.
Zum Schutz personenbezogener Daten werden geeignete Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen, beispielsweise:
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Größe und Struktur der jeweiligen Gemeinde.
Personenbezogene Daten werden nicht unbegrenzt gespeichert.
Dabei gelten insbesondere:
Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben nach der DSGVO unter anderem folgende Rechte:
Anfragen sind an die jeweilige Gemeinde als Verantwortliche zu richten. Zusätzlich besteht das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO).
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten („Data Breach“) - etwa ein verlorener USB-Stick, ein versehentlicher Mailversand an den falschen Verteiler oder ein Hackerangriff - ist nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde zu melden, sofern ein Risiko für die betroffenen Personen besteht.
Gemeinden des BPF werden gebeten, einen entsprechenden Vorfall umgehend - idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - an die zuständige Datenschutzreferentin bzw. den zuständigen Datenschutzreferenten oder direkt an den Datenschutzbeauftragten zu melden, damit die gesetzliche Frist gewahrt werden kann.
Diese Seite stellt eine allgemeine Orientierung dar.
Für die konkrete Umsetzung stehen Gemeinden folgende Unterlagen zur Verfügung:
Für weiterführende Fragen stehen die jeweiligen Ansprechpartner zur Verfügung:
Datenschutzreferenten der Verbände bzw. Regionen:
Afrikanischer Verband: Gospel Ogbonna ULELU, gospel.ulelu@fcgoe.at
Freie Christengemeinden Österreich (FCGÖ):
LIFE Church Verband: Franz SCHNEEBERGER, datenschutz@lifechurch.at
Rumänischer Verband: Daniel Emanuel MOLDOVAN, daniel.moldovan@fcgoe.at
Datenschutzbeauftragter der Freikirchen in Österreich (FKÖ): Michael MRAK, datenschutz@freikirchen.at
Bei Verdacht auf eine Datenpanne (z. B. Datenverlust, Fehlversand, Hackerangriff) bitte umgehend Kontakt aufnehmen mit der zuständigen Datenschutzreferentin bzw. dem zuständigen Datenschutzreferenten oder direkt mit datenschutz@freikirchen.at.
Für die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Gemeinden stellt die Freikirchen in Österreich (FKÖ) zentrale Dokumente und Vorlagen zur Verfügung.
Diese Unterlagen dienen als praktische Unterstützung und können je nach Bedarf in der eigenen Gemeinde verwendet und angepasst werden.
Verfügbare Dokumente:
Download und weitere Informationen:
https://freikirchen.at/datenschutz/
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Umsetzung erfolgt auf Basis der jeweils bereitgestellten Unterlagen sowie der individuellen Gegebenheiten der Gemeinde.
Weiterführende Antworten, Leitfäden und Mustervorlagen finden Gemeinden gebündelt im Informationsportal Datenschutz der FKÖ.